Als gesetzlich Krankenversicherte/r behandeln wir Sie transparent und nachvollziehbar auf Selbstzahlerbasis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie profitieren von den Vorteilen einer Privatpraxis, da wir als Privatärzte die Zeit haben und sie uns auch nehmen, Sie ausführlich zu untersuchen, zu beraten und zu behandeln.
Leider übernehmen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen (im Gegensatz zur herkömmlichen Stripping-Operation) die gesamten Kosten für die schonende Verödungsmethode des modernen endovenös-minimalinvasiven Laser-Verfahrens oder der Schaumverödung.